LG Düsseldorf
Formulare, die rechnungsähnlich gestaltet sind, auf eine aktuelle Handelsregistereintragung des Adressaten Bezug nehmen und dem Adressaten eine Zahlungsfrist setzen, sind irreführend, weil sie den Eindruck einer Zahlungsverpflichtung erwecken und die Herkunft des Formulars von einer behördlichen Stelle suggerieren. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Düsseldorf, WRP 2021, 397-399 (Urteil vom 05.11.2020, 37 O 22/20)