Der Begriff „Skyr“ ist eine verkehrsübliche Bezeichnung für das gleichnamige Milcherzeugnis. Die Bezeichnung „Skyr Style“ darf daher für pflanzliche Produkte nicht verwendet werden. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Düsseldorf, WRP 2022, 775-779 (Urteil vom 25.03.2022, 38 O 120/19)