Wirbt ein Verein im Rahmen seiner Mitgliederwerbung für eine Mitgliederkategorie „Unlimited“ mit dem Hinweis, die Mitglieder erhielten eine „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ so muss auf die dafür geltenden Einschränkungen deutlich und in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aussagen hingewiesen werden.
LG Leipzig, WRP 2019, 132-133 (Urteil vom 24.10.2018, 05 O 752/18)