LG München I
Die streitgegenständliche Klausel “Selbstzahlerpauschale: Pauschale je Zahlung ohne Bankeinzug € 2,50” benachteiligt die Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam. Das Surcharging-Verbot in § 270 a BGB ist auch auf Altverträge, die vor Umsetzung der 2. Zahlungsdienste-Richtlinie geschlossen wurden, anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)
LG München I, K&R 2020, 153-155 (Urteil vom 24.09.2019, 33 O 6578/18)