Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einer juristischen Person im Rahmen eines Ordnungsmittelverfahrens nach § 890 ZPO das Verhalten einer anderen juristischen Person zuzurechnen ist, die als Geschäftsführer die nämliche natürliche Person hat wie sie selbst. (Leitsatz des Gerichts)
OLG Celle, WRP 2013, 388-389 (Beschluss vom 22.11.2012, 13 W 95/12)