Wird ein Beitrag in einem sozialen Netzwerk “geteilt”, macht sich der Nutzer dessen Inhalte erst dann zu eigen, wenn er die Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung verbindet. (Leitsatz des Gerichts)
OLG Dresden, K&R 2017, 287-288 (Urteil vom 07.02.2017, 4 U 1419/16)