OLG Karlsruhe
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist eröffnet, wenn ein Pharmaunternehmen gegen einen Pharmahändler lauterkeitsrechtliche Ansprüche gemäß § 3a UWG wegen einer behaupteten Verletzung von Marktverhaltensregelungen geltend macht, auch wenn sich die Marktverhaltensregelungen aus sozialrechtlichen Vorschriften ableiten (hier: §§ 130a Abs. 1, 131 Abs. 5 SGB V).
OLG Karlsruhe, WRP 2023, 1128-1130 (Beschluss vom 27.06.2023, 14 W 44/23)