Der Begriff „Zentrum“ weist im Zusammenhang mit der Werbung eines Hörgeräteakustikers auf eine besondere Bedeutung des Unternehmens hin. Dies wird auch nicht dadurch relativiert, dass dem Zentrumsbegriff eine Firmenbezeichnung vorangestellt wird oder ein geografischer Zusatz (Ortsname) nachgestellt wird.
OLG Stuttgart, WRP 2013, 525-533 (Urteil vom 29.11.2012, 2 U 64/12)