Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.
OVG Münster, ZNER 2012, 197-199 (Beschluss vom 10.02.2012, 11 B 1187/11)