OVG Nordrhein-Westfalen
Hat die Erlaubnisbehörde im Rahmen ihrer Auswahlentscheidung nachvollziehbar die Einhaltung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags durch die am Auswahlverfahren beteiligten Konkurrenten überprüft, ohne dass sich die Vorzugswürdigkeit einer Spielhalle ergeben hat, ist es nicht ermessensfehlerhaft, auf das Kriterium des Zeitpunkts der Erlaubnis nach § 33 i GewO und damit den Aspekt des Vertrauensschutzes abzustellen. …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZfWG 2022, 110 (Beschluss vom 31.05.2021, 4 A 2594/20)