Im Falle der Nichteinhaltung des Mindestabstandsgebots einer Spielhalle von einer Grundschule ist die Bestimmung des § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 LGlüG RP zwar anwendbar, die zuständige Behörde aber verpflichtet, auf Antrag über eine Ausnahme von dem gesetzlich festgesetzten Mindestabstand zu entscheiden.
OVG Rheinland-Pfalz, ZfWG 2020, 40-43 (Beschluss vom 06.08.2019, 6 A 11643/18)