Eine vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell illegalen Spielhalle stellt faktisch nicht nur vorläufigen, 183sondern zugleich vorbeugenden Rechtsschutz dar. Zu den Anforderungen an einen Anordnungsgrund.
OVG Sachsen-Anhalt, ZfWG 2020, 182-183 (Beschluss vom 29.05.2019, 1 M 59/19)