OVG Sachsen-Anhalt
Die Übergangsregelung des § 29 Abs. 7 GlüStV 2021, wonach die bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein erteilten wirksamen Erlaubnisse für die Veranstaltung und den Vertrieb von Online-Casinospielen auf dem Hoheitsgebiet des Landes Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen für eine Übergangszeit fortgelten, …
OVG Sachsen-Anhalt, ZfWG 2023, 556-558 (Beschluss vom 17.08.2023, 3 L 47/23)