VGH Kassel
Die Klagebefugnis eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG im Fall einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist schon dann zu bejahen, wenn streitig ist, ob es sich um ein Vorhaben nach der Anlage 1 Ziffern 13.1 bis 13.18 zum UVP-Gesetz handelt, für das eine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
VGH Kassel, ZNER 2015, 586-599 (Urteil vom 14.07.2015, 9 C 1018/12.T)