de Weerth
Volkswirtschaftliche Analysen deuten an, dass Unternehmer beim grenzüberschreitenden Handel nicht immer die im Verbrauchsland anfallende Umsatzsteuer vollständig abführen. Das hat die Europäische Kommission im Februar diesen Jahres veranlasst, mit der MwSt-Änd-RL Zahlungsdienstleister zu verpflichten, bestimmte Zahlungsvorgänge elektronisch aufzuzeichnen und an eine vom nationalen Gesetzgeber noch zu bestimmende nationale Stelle zu melden. …
de Weerth, RdZ 2020, 123-128