Hanseatisches OLG Hamburg
Erhebt ein Portal zur Buchung von Flugreisen ein erhöhtes Entgelt nur bei Zahlung mit bestimmten Zahlungsmitteln, muss der Verbraucher davon ausgehen, dass das zusätzliche Entgelt wegen der Benutzung dieser Zahlungsmittel anfällt. Das gilt unabhängig von der Bezeichnung dieses Entgelts (hier: als „Servicepauschale“) und auch dann, wenn mehrere Entgeltbestandteile abhängig von der Wahl des Zahlungsmittels anfallen (hier: „Servicepauschale“ neben „Entgelt für Kartenzahlung“ bzw. …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2021, 269 (Urteil vom 12.11.2020, 15 U 79/19)