KG Berlin
Soll ein Verbraucher bei Unterschriftsleistung an seiner Wohnungstür gegenüber dem Briefträger bei Entgegennahme einer “PostIdent-Sendung” nicht etwa nur deren Empfang quittieren, sondern eine zum Vertragsschluss mit dem Absender führende Willenserklärung dokumentieren (wobei zugleich durch Ausweiskontrolle seine Identität festgestellt und dokumentiert wird), dann ist das eine “wesentliche Information” i. …
KG Berlin, WRPL 2012, Heft 02, Online, - (Urteil vom 01.01.0001, 5 U 93/11)