LG Essen
Die Kosten für die Endreinigung einer Ferienimmobilie sind auch dann mit dem Mietpreis als Endpreis anzugeben, wenn in den AGB angegeben wird, dass im Einzelfall die Möglichkeit besteht, nach Absprache mit dem Hauseigentümer oder dem Verwalter vor Ort die Endreinigung selbst durchzuführen. Der Hinweis auf einen Verzicht auf obligatorische Durchführung durch den Vermieter im Einzelfall macht die Endreinigung nicht zu einer fakultativen Leistung, …
LG Essen, WRP 2013, 400 (Urteil vom 29.11.2012, 4 O 315/12)