Wird in der Werbeanzeige für den Verkauf eines Gebrauchtwagens dieser ausführlich beschrieben mit Angaben zu Model, Typ, Erstzulassung, Kilometerstand Farbe und Ausstattung, ist der Werbende zur Angabe seiner Identität in der Anzeige verpflichtet.
LG Hamburg, WRP 2013, 1669-1671 (Urteil vom 01.08.2013, 327 O 116/13)