OLG München
Die Verwendung der Bezeichnung NEUSCHWANSTEINER für Bier begründet keine Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise über die geographische Herkunft des Bieres, da das auf einem Hügel erbaute Schloss Neuschwanstein als Museum und Touristenattraktion für das Brauen von Bier nicht traditionell bekannt ist.
OLG München, ZLR 2018, 545-560 (Urteil vom 01.02.2018, 29 U 885/17)