OLG Nürnberg
Im vorliegenden Fall scheitert der geltend gemachte Anspruch auf Auskunft über die innerhalb des Dienstes “Google Maps” vorhandenen Bestandsdaten bereits am Bestehen eines deliktischen Unterlassungsanspruchs als Hauptanspruch gegenüber dem Nutzer des Dienstes, der die Bewertung mit einem von fünf Sternen erstellt hat. Darüber hinaus betrifft das Vorgehen keine rechtswidrigen Inhalte. …
OLG Nürnberg, K&R 2019, 673 (Beschluss vom 17.07.2019, 3 W 1470/19)