Eine Abweichung von der Pflicht zur Einhaltung von Abstandsflächen auf die vom Rotor überstrichene Fläche verletzt bei ordnungsgemäßer Ermessensausübung den Grundstücksnachbarn nicht in eigenen Rechten.
OVG Mecklenburg-Vorpommern, ZNER 2015, 62-63 (Beschluss vom 12.11.2014, 3 M 1/14)