VG Freiburg
Ist bei mehreren Spielhallen im Umkreis von 500 Metern bei mindestens einer Spielhalle ein Härtefall nach § 51 Abs. 5 S. 1 LGlüG gegeben und wird dieser eine Befreiung erteilt, so schließt dies die Erteilung einer Erlaubnis für eine weitere Spielhalle, bei der die Voraussetzungen eines Härtefalls nicht vorliegen, aus (Abgrenzung zu VG Saarland, Beschluss vom 04.09.2017 – 1 L 1244/17 –, juris).
VG Freiburg, ZfWG 2018, 70-74 (Beschluss vom 15.09.2017, 3 K 5371/17)