VG Mainz
Die in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV festgelegte Übergangsregelung für die Weitergeltung der erteilten gewerberechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle von nur einem Jahr, ist für bestimmte Fallkonstellationen verfassungswidrig, da der dort festgelegte Stichtag gegen den Vertrauensgrundsatz verstößt. Die Kammer schließt sich der entsprechenden Rechtsansicht des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 17. …
VG Mainz, ZfWG 2016, 75 (Beschluss vom 04.02.2015, 1 L 1490/14)