Die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft können deren Vorstand nicht satzungsmäßig dazu verpflichten, im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289b, 315 HGB offenzulegen, (i) welche auf das Thema Klimawandel gerichteten Lobbyaktivitäten die Konzerngesellschaften verfolgen, (ii) inwiefern diese Aktivitäten der Verringerung von Risiken aus dem Klimawandel dienen und (iii) wie sie zur Erfüllung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens beitragen. …
RAW 2024, 78-79