Dempfle
Mit dieser Frage hat sich der EuGH in seinem Urteil vom 23.11.2023, C 354/22 auseinandergesetzt. Anlass war ein Streit um die Zulässigkeit der Verwendung der Angabe “Weingut” und “Gutsabfüllung” auf dem Etikett einer Weinflasche.
Dempfle, ZLR 2024, 210-215