BAG
Mit § 615 Satz 3 BGB hat der Gesetzgeber klargestellt, dass in Fällen, in denen dem Arbeitgeber die Annahme der Arbeitsleistung wegen einer Störung des Arbeitssubstrats nicht möglich ist, er aber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt, der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nicht unmittelbar aus § 615 Satz 1 BGB, sondern über dessen in Satz 3 angeordneter entsprechender Anwendung aufrechterhalten bleibt (Rn.…
BAG, BB 2022, 377-384 (Urteil vom 13.10.2021, 5 AZR 211/21)