Wird eine Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen bestritten, darf diese nicht zum Gegenstand einer 322SCHUFA-Meldung gemacht werden, so das LG Frankenthal (Beschl. v. 28.06.2022, Az. 8 O 163/22). Werden die Daten trotzdem weitergegeben, bedarf es einer Information darüber. Dann kann die betroffene Person verlangen, dass die Meldung widerrufen und künftig unterlassen wird. …
DSB 2022, 321-322