Zum 1.8.2013 ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) in Kraft getreten (verkündet in BGBl. I, S. 2749 ff.). Damit sollen Behördenangelegenheiten einfacher werden, weil jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann. Die Kernpunkte des E-Government-Gesetzes sind:
InTeR 2013, 171