Habersack
I. Auch die neue Legislaturperiode wird uns, daran besteht kein Zweifel, neue Vorschriften zum Schutz der Anleger bescheren. Zu erwarten ist insbesondere ein 5. Finanzmarktförderungsgesetz, das unter anderem die – durch das am 1. 7. 2002 in Kraft getretene 4. Finanzmarktförderungsgesetz gerade erst geschaffene – Schadensersatzpflicht des Emittenten für unterlassene oder fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen zumindest auf sonstige Pflichtveröffentlichungen erstreckt und wohl auch eine diesbezügliche Außenhaftung der Organwalter einführt. …
Habersack, ZHR 166 (2002), 619-624