In dem vor dem LAG Schleswig-Holstein verhandelten Fall (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.06.2022, Az. 6 Ta 49/22) war die Klägerin, eine Angestellte der Beklagten, in einem Werbevideo zu sehen, das anschließend auf YouTube hochgeladen wurde. Die Beklagte habe die nach § 26 Abs. 2 BDSG erforderliche schriftliche Einwilligung nicht eingeholt, die Klägerin habe vielmehr ihre Einwilligung nur mündlich gegeben, …
DSB 2022, 191