Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Kiel im so genannten „Müllbeutel-Fall“ entschieden, dass die Angabe „klimaneutral“ in der Nähe zum Firmenlogo direkt auf dem Produkt selbst irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hält die Gestaltung der Müllbeutel-Verpackung hingegen nicht für irreführend im Sinne des § 5 UWG. …
IHC 2022, 14