KG Berlin
Begründet das Landgericht im Markenstreitverfahren weder seine Streitwertfestsetzung noch – nach einer dagegen eingelegten und mit einer Begründung versehenen Beschwerde – seine Nichtabhilfeentscheidung, so kann das eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht nach sich ziehen.
KG Berlin, WRPL 2013, Heft 05, Online, - (Beschluss vom 19.02.2013, 5 W 235/12)