Oberbeck
Auch die Beobachtung von Tieren mit Kameras fällt unter die Regelungen zur Videoüberwachung im BDSG. In dem Fall wollte ein Jäger Kameras zur Beobachtung seines Jagdplatzes verwenden. Er vertrat die Auffassung, die Aufnahmen seien datenschutzrechtlich unbedenklich, weil Passanten das Betreten nicht gestattet ist. Das Gericht hielt das Datenschutzrecht dagegen für anwendbar. …
Oberbeck, DSB 2017, 266 (Urteil vom 14.09.2017, 2 A 216/16)