Vorpeil
Nein, es war reiner Zufall, dass die ICC am 25. 3. 2020 die ICC Force Majeure Clause 2020 veröffentlicht hat – zu einem Zeitpunkt, in dem kein Zweifel mehr daran bestanden haben dürfte, dass die Corona-Pandemie grundsätzlich ein Ereignis Höherer Gewalt darstellt. Für Verträge, die zu diesem Zeitpunkt schon bestanden, ist diese Klausel nicht von Relevanz. Relevant ist, soweit für Bestandsverträge vereinbart, …
Vorpeil, RIW 2020, Heft 07, Umschlagteil, I