IT-Anwendungen für die Rechtsabteilung von Juristen ohne Vorkenntnisse selbst programmieren: Das ist ein Traum. Leider bleibt es vorerst auch einer. Denn auch beim Low Coding müssen juristische Prozesse maschinenlesbar abgebildet werden. Das verlangt IT-fachliches Wissen. Mit Low Coding geht die Arbeit allerdings deutlich schneller von der Hand.
Cannabiskonsum ist in gewissem Umfang jetzt also legal. Das wirft auch Fragen im arbeitsrechtlichen Kontext auf. Wobei Spezialregelungen gar nicht notwendig sind. Und: Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen aufpassen und sollten ihre Fürsorge- und Schutzpflicht im Blick behalten.
Mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen lässt sich dem Fachkräftemangel entgegentreten – gerade für Startups und junge Unternehmen kann das attraktiv sein. Der Gesetzgeber hat hierfür jüngst die Rahmenbedingungen verbessert, die juristischen und steuerlichen Fragestellungen sind aber weiter nicht zu unterschätzen.
Am 27. Februar 2023 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung auf EU-Ebene veröffentlicht. Diese soll die in die Jahre gekommene und zuletzt stark kritisierte Verpackungsrichtlinie ersetzen. Am 24. April dieses Jahres hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet.
Die Zahl der Syndikusanwältinnen und -anwälte in der Bundesrepublik Deutschland nimmt weiter zu: Laut der Ende Mai veröffentlichten Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer ist sie gegenüber 2023 um 14,6 Prozent gestiegen und liegt jetzt bei 6.806.
Angesichts des demografischen Wandels und überschaubarer Führungskarrieren innerhalb von Rechtsabteilungen gewinnt die gezielte Personalentwicklung immer mehr an Bedeutung. Doch welche Maßnahmen sind eigentlich besonders erfolgversprechend? Und wie gelingt es, sich auch für langjährige Mitarbeiter richtig aufzustellen?
Zum zweiten Mal in Folge fand die Rechtsabteilungen & Unternehmensjuristenkonferenz des diruj in Frankfurt am Main statt. Das kompakte Format mit Keynotes, Vorträgen für alle, einer Podiumsdiskussion und sechs Breakout-Sessions kam bei den rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut an.
Legal Tech und weitere Digitalisierungsthemen, unter anderem Künstliche Intelligenz und Datenschutz, bildeten einen Schwerpunkt beim Arbeitsrechtskongress des diruj in Frankfurt am Main.
17.000 Euro im Monat brutto, bis zu 560.000 Euro jährliche freiwillige Bonuszahlungen – Betriebsräte der Volkswagen AG erfreuten sich hoher Vergütungen. Das brachte dem Management des Automobilkonzerns eine Strafverfolgung – und den Gesetzgeber auf den Plan.