EuG
Das in einem gesetzlich vorgesehenen Verfahren entscheidende Schiedsgericht verfügt über Befugnisse, die mit denen eines ordentlichen staatlichen Gerichts vergleichbar sind (Rn. 158) – Durch die Beschränkung ihrer Analyse auf den Private-Investor-Test hat die Kommission die von ihr anzustellenden komplexen Beurteilungen unter Missachtung ihrer eigenen Kontrollpflicht an die nationalen Stellen übertragen; sie hätte unter Berücksichtigung der im Verwaltungsverfahren übermittelten Angaben selbst prüfen müssen, …
EuG, EWS 2022, 42-43 (Urteil vom 22.09.2021, T-639/14 RENV, T-352/15, T-740/17)