Hanseatisches OLG Hamburg
Hat es ein erster Anbieter von Dentalmaterialien jahrzehntelang hingenommen, dass Wettbewerber derartige Produkte anbieten und dabei wegen der Bestimmung der für ihre Produkte anzuwendenden Zahnfarbe auf ein Zahnfarbenschema (sog. Zahnfarbschlüssel) des Erstanbieters und dessen Kennzeichnung der Zahnfarben mit einer einfachen Buchstaben-/Zahlenkombination (A1-D4) verweisen, …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2017, 498-499 (Urteil vom 08.09.2016, 3 U 54/14)