OLG Düsseldorf
Kartellgeschädigten ist durch das Bundeskartellamt grundsätzlich keine Akteneinsicht in Bonusanträge von Kartellbeteiligten zu gewähren. Das Interesse der Kronzeugen an einer Geheimhaltung der Bonusanträge sowie der beigefügten Anlagen überwiegt das diesbezügliche Infor¬1597mationsinteresse der Kartellgeschädigten jedenfalls dann, wenn die Bußgeldbescheide hinreichende Feststellungen zu dem vorgeworfenen Kartellverstoß enthalten. …
OLG Düsseldorf, WRP 2012, 1596-1601 (Beschluss vom 22.08.2012, V-4 Kart 5/11)