Die Konzentrationswirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage erstreckt sich auch auf eine Entscheidung über die Abweichung von einer Ausschlusswirkung, die als Ziel einer raumordnungsrechtlichen Konzentrationsflächenplanung festgelegt ist.
OVG Lüneburg, ZNER 2022, 85-89 ([unbekannt] vom 15.12.2021, 12 MS 97/21)