Suhr
Das Landgericht Ingolstadt entschied mit Urteil vom 29. Juli 2022 (Az. 83 O 1394/21), dass ein Mitarbeiter der Konzernmutter eines bekannten Automobilherstellers keinen Anspruch darauf hat, dass der Automobilhersteller ihm gegenüber die Verwendung gendersensibler Sprache unterlässt. Ein Unterlassungsanspruch ergebe sich weder aus § 21 Abs. 1 AGG noch aus §§ 823 Abs. 1, …
Suhr, DivRuW 2023, 30-32