OLG Dresden
Nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der Schuldner verpflichtet, zumindest die gängigen Internetsuchmaschinen daraufhin zu überprüfen, ob sich die von ihm vorgenommene irreführende Werbung im Internet auch ohne sein Zutun fortsetzt. Er hat im Rahmen des Zumutbaren auch auf Dritte einzuwirken, falsche Angaben, die ohne sein Zutun dort übernommen worden sind, …
OLG Dresden, WRP 2018, 978-979 (Urteil vom 24.04.2018, 14 U 50/18)