OLG Dresden
Begriffe wie „Discount-Apotheke“ oder „Die preiswerte Apotheke“ erwecken den unzutreffenden Eindruck, das gesamte Apothekensortiment sei immer preisgünstiger als das der Mitbewerber. Dabei gehört es nicht zum Allgemeinwissen von Verbrauchern, dass verschreibungspflichtige Medikamente infolge der Preisbindung in allen Apotheken dasselbe kosten. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
OLG Dresden, WRP 2012, 230-232 (Urteil vom 30.08.2011, 14 U 651/11)