Thüringer Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 11. September 2006 – 2 W 371/06.
Die in Medien verbreitete Behauptung, jemand sei in einem bestimmten beruflichen Bereich (hier: der Chirurgie) „nach eigenen Angaben ohne Erfahrung“ stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar.
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