Werbung mit sogenannten grünen Inhalten steht aktuell stark im Fokus der Öffentlichkeit, Gerichtsurteile häufen sich, es herrscht an vielen Stellen Verwirrung und Rechtsunsicherheit. Abhilfe schaffen will die EU – mit neuen Richtlinien, die bis 2026, 2027 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Gut vier Jahre ist Andrea Weckwert mittlerweile Vice President Legal bei Coca-Cola Europacific Partners Deutschland. Die passionierte Arbeitsrechtlerin beschäftigt sich mit vielfältigen Themenfeldern, aktuell steht die Fußball-Europameisterschaft ganz oben auf der Agenda. Im Gespräch kristallisierte sich heraus: Sie denkt vorausschauend und will mit ihrer Abteilung vorbereitet sein auf das, …
Verbraucher sollen defekte Produkte künftig einfacher reparieren lassen können. Auf ein entsprechendes Recht hat sich die EU nun verständigt. Was das für Unternehmen und ihre Rechtsabteilungen bedeutet – und wie man sich vorbereiten sollte.
Legal Technology verändert die Arbeit in Rechtsabteilungen grundlegend. Doch einfach eine Software einzuführen, hilft wenig, wenn zuvor nicht die Ziele genau definiert und die zugrundeliegenden Probleme genau analysiert wurden. Wie Rechtsabteilungen bei der Einführung von Legal Tech-Tools vorgehen sollten – und ob eine interne oder externe Lösung die bessere Wahl ist.
Während der Corona-Pandemie wurde die Arbeit im Homeoffice zum New Normal. Doch seit deren Ende ringen Unternehmen und Mitarbeiter vermehrt um das Recht, einen Teil der Arbeit von zu Hause oder gar aus dem Ausland leisten zu dürfen. Ob und wie das geht, sollte auf Betriebsebene klar geregelt werden.
Die Nutzung von künstlicher Intelligenz, etwa in Form von Large Language Models, bietet Unternehmen und Mitarbeitern eine Fülle an Chancen. Sie ist aber nicht frei von Risiken, denn KI lebt vom Einsatz großer Datenmengen, und personenbezogene Daten unterliegen einem besonderen Schutz. Der muss auch bei der Nutzung von KI-Tools eingehalten werden.
Viele Unternehmen streben aktiv eine vielfältige Belegschaft an. Den rechtlichen Rahmen hierfür setzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Doch selbst wenn Arbeitsjuristen das Gesetz im Schlaf herunterbeten könnten, verändert sich nichts, solange in Büros und Werkshallen nicht die richtige Haltung eingenommen wird: Bunt. Ist. Gut.
Seit den 1990er-Jahren lagern Arbeitgeber ihren Mitarbeiterüberhang notgedrungen in Transfergesellschaften aus. Das kostet zwar. Aber weil die Beschäftigten nicht von heute auf morgen arbeitslos werden, ist die Zustimmung von Betriebsräten und Gewerkschaften sicher. Nun ist wieder Krise, und das Erfolgsmodell scheint vor einer Renaissance zu stehen.
Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.
Die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben durch Lobbyisten unterliegt mittlerweile strengen Regeln. Seit 2022 müssen sich Interessenvertreter ins Lobbyregister des Deutschen Bundestages eintragen, zum 30. Juni werden die Vorgaben des Lobbyregistergesetzes noch einmal schärfer. Unternehmen und Verbände stellt das vor vielfältige Herausforderungen.