BMF
Mit Urteilen vom 2. 7. 2014 – XI R 22/10 und XI R 39/10, BStBl. II 2015, 416 bzw. 421, hat sich der BFH zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG auf Leistungen aus der Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Taxen und Mietwagen geäußert. Der BFH hat die bestehende Verwaltungsauffassung, nach der die Steuerermäßigung nicht für von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen gilt, …
BMF, StB 2016, 232