Am 6. Oktober 2022 hat der Generalanwalt am EuGH, Manuel Campos Sánchez-Bordona, seine Schlussanträge in dem Verfahren C-300/21 vorgelegt. Kern der Vorlage sind Fragen zur Auslegung des Art. 82 DSGVO, wie etwa, ob neben einer Verletzung von Bestimmungen der DSGVO auch ein Schaden erlitten sein muss. Der Generalanwalt geht davon aus, dass für die Anerkennung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, …
DSB 2022, 260