Kaetzler
§ 9 GwG normiert eine eigene geldwäscherechtliche Verpflichtung für Mutterunternehmen, gruppenweit einheitliche Maßnahmen gegen Geldwäsche zu schaffen. Während die ausführliche Norm in scheinbarer Genauigkeit Pflichtenkataloge umschreibt, ergeben sich in der Rechtsanwendungspraxis mit Blick auf den exterritorialen Anwendungsbefehl, die bestehenden Regeln zur Kollision von deutschem und ausländischem Geldwäscherecht und zahlreiche weitere Einzelfragen schwerwiegende Auslegungsfragen und Rechtsunsicherheiten. …
Kaetzler, GWuR 2023, 21-26