Müller Deutscher Corporate Governance Kodex 2022: Bitte mehr agieren, statt nur zu reagieren! I | Drinhausen/Keinath Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie 1346 | BGH Investmentvertrag – individueller Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch des Anlegers ist generell nicht durch §§ 101, 103 ff. KAGB ausgeschlossen 1357 | OLG München Einstweilige Verfügung gegen Einziehung eines Geschäftsanteils – zeitnahes Handeln erforderlich 1361 | OLG München Einziehung eines Gesellschaftsanteils – einstweilige Verfügung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters 1362 | Gessner Die Besteuerung von Kryptogeschäften 1367 | BVerfG Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar 1370 | Bartuschka Angemessenheit und Wirksamkeit von Systemen der internen Unternehmensüberwachung im Kontext von FISG und DCGK 2022 1387 | FG Baden-Württemberg Entnahmen im Rückwirkungszeitraum bei Einbringung nach § 20 UmwStG 1391 | OLG Düsseldorf Kein Hinzuziehen eines weiteren gerichtlichen Sachverständigen neben dem sachverständigen Prüfer im Spruchverfahren 1394 | Weidt Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 1396 | BAG Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung 1399 | Sächsisches LAG Vertragsstrafe: einseitige Sanktionierung zu Lasten des Arbeitnehmers kann zur Unwirksamkeit führen 1406
BB 2022, Heft 24 vom 13.06.2022