Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) hat am 29.11.2022 Hinweise zu Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall veröffentlicht. Die LfD Niedersachsen erinnert, dass die Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext sich nach den Vorgaben des § 26 BDSG (hier zusammen mit den Regelungen des EntgFG) richtet. …
DSB 2023, 7